Die korrekte Abbildung des Wählerwillens ist ein urdemokratisches Problem, das nie endgültig gelöst werden kann: Für jedes System gibt es ein Dafür und ein Dawider. Seit das Bundesgericht festgestellt hat, dass das Proporzwahlrecht verbunden mit zu kleinen Wahlkreisen zu Ungerechtigkeiten führt, lösen historisch gewachsene Wahlsysteme in der Schweiz Diskussionen aus. Etliche Kantone und Städte haben inzwischen ihr Wahlsystem angepasst, aber ausgerechnet die Urdemokraten in der Zentralschweiz tun sich schwer, gerechtere Methoden einzuführen.

Das Problem: Sind in einem Proporzwahlsystem die Wahlkreise so klein, dass im Parlament nur zwei, drei Sitze zu besetzen sind, braucht es einen Wähleranteil von 30 bis 50 Prozent, um einen Sitz zu ergattern. Kleinere Parteien haben in solchen Wahlkreisen null Chancen. Deshalb verlangen sie jetzt — nach einem wegweisenden Entscheid des Bundesgerichts zu den Wahlkreisen in der Stadt Zürich — in den Kantonen Zug, Schwyz und Nidwalden mehr Wahlgerechtigkeit per Gericht, weil die grossen Parteien, die in diesen zu kleinen Wahlkreisen ihre Sitze praktisch auf Sicher hatten, das System nicht freiwillig ändern wollten.

Noch ungerechter sind die Einerwahlkreise im Majorzsystem, das in Grossbritannien gebräuchlich ist:

Postkarte von Charter88 (2007 mit dem New Politics Network zu Unlock Democracy fusioniert) mit dem Wahlergebnis der Wahl zum Britischen Unterhaus 2005 als Beispiel für das Missverhältnis zwischen absolutem Stimmenanteil und Mandatsverteilung bei einer relativen Mehrheitswahl (Majorzwahl)

Tory-WählerInnen, die in einem von Labour dominierten Wahlkreis wohnen, können an den Wahlen gleich zu Hause bleiben, weil zum Vornherein klar ist, dass nur der Labour-Kandidat Wahlchancen hat und ihre Stimmen verloren sind. Dieses „The winner takes all“-System muss für die notorisch unterlegene Minderheit frustrierend sein.

Mit Ausnahme von Luzern bilden in allen Kantonen der Innerschweiz die Gemeinden gleichzeitig auch die Wahlkreise für die Wahlen ins kantonale Parlament, das je nach dem Grosser Rat, Landrat oder ganz banal Kantonsrat heisst. Vielfach sind diese Wahlkreise Einer- oder Zweierwahlkreise – und die Verhältnisse somit durchaus vergleichbar mit dem britischen Majorzsystem. Im Kanton Uri z.B. schicken zehn von zwanzig Gemeinden nur einen Vertreter oder eine Vertreterin in den 64-köpfigen Landrat. In diesen Gemeinden wird konsequenterweise auch im Majorzsystem gewählt. Im Proporzsystem erachtet das Bundesgericht ein Quorum von 10 Prozent oder darunter als erstrebenswert – das heisst: In einem Wahlkreis müssen mindestens 10 Sitze zu vergeben sein. Dieses Kriterium erfüllen aber sowohl im Kanton Uri als auch in Ob- und Nidwalden nur je eine Gemeinde, nämlich die Hauptorte Altdorf, Stans und Sarnen. Nicht viel besser ist es in den Kantonen Schwyz und Zug: Im Kanton Zug können nur 3 von 11 Gemeinden, im Kanton Schwyz 3 von 30 Gemeinden 10 oder mehr Sitze im kantonalen Parlament beanspruchen.

Kanton Parlament
Total Sitze
Anzahl
Gemeinden
davon Gemeinden mit
  1 – 2 Sitzen 3 – 9 Sitzen 10 u.m. Sitzen
Uri Landrat
64 Sitze
20 12 7 1
Schwyz Kantonsrat
100 Sitze
30 17 10 3
Obwalden Kantonsrat
55 Sitze
7 *) 6 1
Nidwalden Landrat
60 Sitze
11 1 9 1
Zug Kantonsrat
80 Sitze
11 2 **) 6 3
*) In Obwalden hat jede Gemeinde Anspruch auf mindestens 4 Sitze.
**) In Neuheim wurden 2010 nur 2 Kandidaten aufgestellt und in stiller (!) Wahl gewählt.

 

Etliche Kantone (Zürich, Aargau und Schaffhausen) und Städte (Zürich und Winterthur) haben inzwischen das Problem von zu vielen unterschiedlich grossen Wahlkreisen gelöst — mit dem doppelten Pukelsheim. Diese „Doppeltproportionale Divisormethode mit Standardrundung“ wurde vom Mathematiker Friedrich Pukelsheim entwickelt. In einem ersten Schritt werden auf der Basis der Wähleranteile im ganzen Wahlgebiet die Sitze auf die Parteien verteilt. In einem zweiten Schritt werden die Sitze der Parteien den Wahlkreisen zugeteilt und zwar so, dass die Sitzverteilung in jedem Wahlkreis möglichst gut die Wähleranteile wiederspiegelt. Dabei kann es aber durchaus vorkommen, dass eine Partei in einem Wahlkreis mehr Sitze bekommt als eine andere Partei mit höherem Stimmenanteil.

Der Nidwaldner Landrat, Bildquelle: www.luzernerzeitung.ch

Vorgestern hat der Nidwaldner Landrat den Wechsel des Wahlsystems zum Doppelten Pukelsheim beschlossen — entscheidend war wohl, dass so die bisherigen Wahlkreise beibehalten werden können. Aber auch die Kantone Schwyz und Zug sind bundesgerichtlich aufgefordert, ihre Wahlsysteme gerechter zu gestalten. Zug wird dem Pukelsheim-Club wahrscheinlich ebenfalls beitreten und auch in Uri wird dieses Wahlsystem diskutiert. Nur in Obwalden tut sich wenig: Hier fordert die Junge CVP die Rückkehr zum früheren Majorzverfahren, das Experiment Proporz habe sich nicht bewährt.

Aber warum tut sich die Zentralschweiz so schwer mit der Einführung von gerechteren Wahlsystemen? Erstens verteidigen die alteingesessenen und grossen Parteien ihre Pfründe, zweitens ist der Doppelproporz neu und sein Erfinder, Friedrich Pukelsheim kommt aus dem „Grossen Kanton“, was beides suspekt ist, drittens wurde das neue System zuerst in Zürich eingeführt, was ebenfalls suspekt ist. Dabei ist nicht alles schlecht, was aus Zürich kommt!