Vor drei Jahren habe in meinem Beitrag Hände hoch, Feiertag! schon einmal über die Absurditäten katholischer Ladenöffnungszeiten geschrieben. Mit dem Eineinhalbstundenfeiertag vom 7. Dezember ist diese absurde Geschichte um ein Kapitel reicher. Fortsetzung folgt!

Marias Blitzschwangerschaft (in 16 Tagen von der Empfängnis bis zur Niederkunft) vor 2015 Jahren war rekordverdächtig — für die Katholen hierzulande ist Mariä Empfängnis deshalb ein Feiertag. Bis vor wenigen Jahren waren die Läden in der Innerschweiz an katholischen Feiertagen geschlossen, während sich die Läden in protestantischen Gegenden ganz normal offen hatten und sich — ganz besonders in der Vorweihnachtszeit — über die zusätzliche Kundschaft aus der katholischen Innerschweiz freuten. Im reformierten Zürich ist der 8. Dezember deshalb als Mary’s Shopping Day berühmt-berüchtigt. Doch die katholischen Feiertage sind auch nicht mehr das, was sie einmal waren: Die Post wird trotz Feiertag ausgetragen und von zwei abonnierten Zeitungen ist wenigstens das Leib- und Magenblatt aus Zürich morgens im Briefkasten, nur das Zentralschweizer Zentralorgan weigert sich standhaft, an solchen Feiertagen zu erscheinen.

Absurde Ladenöffnungszeiten in Katholistan: Am Feiertag offen wie an normalen Werktagen, am Vorabend eine Stunde länger als an Samstagen.

Absurde Ladenöffnungszeiten
(Plakat vor dem Coop)

Da die Luzerner Geschäfte das Adventsgeschäft an Mary’s Shopping Day nicht kampflos den Zürchern überlassen wollten, haben sie sich um eine Sonderbewilligung bemüht, die es ihnen erlaubt, trotz Feiertag offen zu haben. Neuerdings öffnet sogar unser Quartier-Cööpli an Mariä Empfängnis (man beachte den korrekt aus dem Latein übernommenen Genitiv) wie an einem hundskommunen Werktag. Gestern allerdings bin ich trotzdem in die Feiertagsfalle getappt: Die Sonderbewilligung gilt nämlich nur für den eigentlichen Feiertag, nicht aber für den Vortag, an dem die Läden von Gesetzes wegen um 17 Uhr schliessen müssen. So stand ich gestern an einem stinknormalen Werktag um 5 nach 5 vor geschlossenen Ladentüren, weil der Gesetzgeber beschlossen hat, dass Läden am Vorabend von Feiertagen früher schliessen müssen — ganz egal, ob sie am eigentlichen Feiertag aufmachen oder nicht. Also wenn ich der König von Luzern wäre, würde ich diese absurden Eineinhalbstundenfeiertage vor Fastfeiertagen lieber gestern als heute abschaffen!