Ich geb’s ja zu, ich bin ein News- und Rätseljunkie. Jeden morgen lese ich den Tagi und löse das Quizrätsel, das Bimaru und das Sudoku. Neben dem Kaffee, der stark, schwarz und mit zwei Stück Zucker sein muss, bringt das meine grauen Zellen auf Trab. Doch gestern verlief das Aufputschritual mit News, Rätsel und Kaffee nicht ganz optimal…

Beim Quizrätsel muss man bei jeder Frage die richtige Antwort aus drei Antwortoptionen auswählen. Das ergibt dann einen von den zehn Buchstaben des Lösungsworts. Die Fragen sind gar nicht so einfach und manchmal muss ich Google zu Rate ziehen, um das Rätsel zu lösen. Doch gestern musste ich erstmals auch das Lösungswort googlen, weil ich mit „Belaserung“ einfach nichts anfangen konnte: Belaserung — hä???

Etwas belasert habe ich also recherchiert, was eine Belaserung ist. Wikipedia war ratlos und sogar Google lieferte nur lausige 700 Treffer. Doch bei uns ganz in der Nähe wurde ich fündig: Da gibt es in Küssnacht am Rigi die 3D-Laser SwissArt AG, die belasert alle möglichen Gegenstände, v.a. solche aus Glas:


Das Promovideo auf Youtube, hochgeladen von 3D-Laser SwissArt AG, präsentiert einen Glasquader, der mit dem Löwendenkmal belasert wurde.

Den traurigen Löwen in 3D gibt es übrigens auch als formschönen Schlüsselanhänger — ist das nicht total belasert?


Bild: www.3d-laser.ch

Heute stellte sich heraus, dass ich bei der Antwort auf Frage 5 „Kein Fruchtgemüse ist die …?“ gepfuscht habe. Zur Auswahl standen: (S) Paprika, (G) Erdbeere oder (I) Aubergine. Zum Glück war ich belasert und habe mich für Paprika statt für Erdbeere entschieden, was fürs Lösungswort entscheidend war: Richtig wäre nämlich „BelaGerung“ und nicht „BelaSerung“. Zum Glück — weil aus Belagerung niemals dieser total belaserte Eintrag entstanden wäre.

PS. Wie belasert muss jener frisch gewählte Staatspräsident sein, dessen Name mit P beginnt und mit UTIN aufhört, dass er es für nötig hält, eine Wahl fälschen zu lassen, bei der zum Vornherein klar war, dass er gewählt wird, weil er dafür gesorgt hat, dass nur chancenlose Gegenkandidaten antreten dürfen?