Die Sanierung der Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern ist längst überfällig: Aus baulichen Gründen musste das Büchermagazin geleert und geschlossen werden und die Bücher sind im Entlebuch zwischengelagert. Dass es trotz diesem unhaltbaren Zustand nicht vorwärts geht, daran ist einzig und allein der Kantonsrat schuld, der ein perfektes Chaos veranstaltet.

Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern
Bildquelle: www.zhbluzern.ch

Das Gstürm um die ZHB hat eine Ende und alles wird gut, dachte man im Juni 2010, als der Kantonsrat 18.8 Millionen Franken für ein fixfertiges Sanierungsprojekt bewilligte. Auf Grund einer Motion von Bauunternehmer Hans Aregger hat sich’s der Kantonsrat im November 2011 jedoch anders überlegt: Da der Kanton wegen seiner Steuersenkungsstrategie sparen muss, solle die ZHB nicht saniert, sondern neu gebaut werden. Der Clou dabei: Das Grundstück der ZHB wird einem privaten Investor überlassen, der mit einer dichteren Überbauung das Gebäudevolumen und die Geschossflächen vervierfachen könnte. Im Gegenzug müsste der Investor der ZHB mindestens 5000 Quadratmeter gratis zur Verfügung stellen und dem Kanton jährlichen 10 Millionen Franken zahlen — der Kanton käme so gratis und franko zu einer nigelnagelneuen Zentralbibliothek.

Rechnung ohne Wirt

Allerdings hat der Kantonsrat die Rechnung ohne den Wirt gemacht: Er hat sich über die Bedürfnisse der städtischen Bevölkerung hinweggesetzt, die einer so starken baulichen Verdichtung neben einem der lauschigsten Plätze Luzerns kaum zustimmen würde. Ausserdem war damals schon klar, dass der Bau an der Sempacherstrasse denkmalschutzwürdig ist, wurde er doch in den 50er Jahren als „schönster Bibliotheksneubau der Schweiz“ gefeiert und zählt zu den Meisterwerken des Luzerner Architekten Otto Dreyers.

Um der Polemik, die der Kantonsrat mit seinem Entscheid für eine „Schnäppchen-Bibliothek“ ausgelöst hat, etwas entgegenzusetzen, erklärte er am 6. November 2012 die dringliche Motion von CVP-Kantonsrätin Andrea Gmür-Schönenberger mit nur einer Stimme Unterschied für erheblich. Diese Motion verlangt, anstelle der Public-Private-Partnership den Neubau des Kantonsgerichts ins Projekt zu integrieren. Und dies, obwohl die Denkmalkommission des Kantons Luzern im Februar 2012 die Unterschutzstellung des Dreyer-Baus beantragt hat, obwohl sich Luzerns Stadtrat und Stadtparlament in der Zwischenzeit gegen einen Neubau in den vorgeschlagenen Dimensionen ausgesprochen haben, und obwohl sich jahrelange Streitigkeiten um die notwendige Änderung der Bau- und Zonenordnung abzeichnen und ein Bibliotheksneubau mit integriertem Kantonsgericht nicht vor dem Sankt-Nimmerleins-Tag realisiert werden kann. Das ist — mit Verlaub meine Damen und Herren Kantonsräte — Wunschdenken, aber keine realitätsbezogene Politik!

Rechnung mit Quittung

Jetzt hat die kantonale Dienststelle Hochschulbildung und Kultur den Kantonsräten die Rechnung für diesen Scherbenhaufen präsentiert und die ZHB unter Denkmalschutz gestellt (vgl. Medienmitteilung). Gemäss NLZ von gestern ist damit allerdings die Sache noch nicht gegessen: Dringlichkeitsmotionärin Gmür-Schönenberger ist überrascht, „dass ein solcher Entscheid über den Kopf des Parlaments hinweg gefällt wird.“ Für SVP-Kantonsrat Marcel Omlin ist es „eine staatspolitische Frechheit“ und FDP-Kantonsrat Damian Hunkeler ist empört. Dass so die Arbeit des Parlaments in Frage gestellt werde, sei nicht in Ordnung. Dabei hat sich genau dieses Parlament wider besseres Wissen für dieses unrealistische Vorgehen entschieden — und bekommt nun die Quittung dafür.

Aber bei dieser Geschichte geht es nicht nur um einen Interessensgegensatz zwischen dem Kanton, der sein innerstädtisches Grundstück besser nutzen will, und der Stadt, die neben dem Vögeligärtli keine bauliche Verdichtung will, sondern auch um den Widerspruch zwischen den finanziellen Interessen des Kantons und dem kantonalen Denkmalschutz. Sowohl CVP-Frau Gmür als auch SVP-Mann Omlin haben beim Parlament dringliche Anfragen eingereicht und überlegen sich gemäss NLZ von heute, Verwaltungsbeschwerden gegen die Unterschutzstellung einzureichen. Ob sie allerdings dazu berechtigt sind, ist eine andere Frage — sicher zu einer Beschwerde berechtigt ist Kantonsbaumeister Urs Mahlstein, der den Kanton als Eigentümer vertritt. Die rechte Hand des Kantons, die Abteilung Immobilien des Finanzdepartements, würde also bei der linken Hand des Kantons, dem Bildungs- und Kulturdepartement, Beschwerde einlegen gegen einen Entscheid des linken Zeigefingers: die Unterschutzstellung der denkmalschutzwürdigen ZHB. Noch absurder wird’s bei einem allfälligen Rekurs gegen einen Entscheid des Bildungs- und Kulturdepartements: Rekursinstanz ist ausgerechnet das kantonale Verwaltungsgericht, das ins kantonsrätliche Bibliotheks- und Gerichts-Luftschloss einziehen soll.

Letztlich geht es bei diesem Streit um die ZHB um die Frage, ob sich die öffentliche Hand — in diesem Fall der Kanton Luzern — sich wie ein Immobilienspekulant verhalten soll oder ob auch noch andere Werte, wie Denkmalschutz oder die Interessen der lokalen Bevölkerung, zählen. Kurz: Welche der öffentlichen Hände gewinnt die Oberhand?

Die Zentral- und Hochschulbibliothek (ZHB)
auf der Kulturflaneur-Karte